Schröder und Strehlow GbR
Rosenstr. 16
18546 Sassnitz
I. Reservierung
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
II. Anzahlung/Restzahlung
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen auf unser angegebenes Konto zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das Datum des Eingangs beim Mieter. Ist die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung nicht garantiert. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Die Kontoverbindung entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbetätigung. Kurbeiträge sind im Reisepreis nicht enthalten!
III. An- und Abreisebestimmungen / Bezug der Ferienwohnung
Am Anreisetag können Sie die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr beziehen. Eine entsprechend sichere Anreiseplanung wird empfohlen! Sollte eine rechtzeitige Anreise nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe Mietvertrag), damit eine entsprechende Regelung getroffen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung in ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung. Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für fehlende und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen.
IV. Personenzahl
Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen und Haustiere, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wird.
V. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
VI. Haftung des Mieters
Mieter haften für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
VII. Reiserücktrittskosten
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung.
VIII. Rücktritt vom Vertrag
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Termin- und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
IX. Stornogebühren
Folgende Stornogebühren werden durch uns für den vertraglich geregelten Aufenthalt erhoben:
X. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Lücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
© Schröder und Strehlow GbR